ASV Wahlstedt und Umgebung e. V.
ASV Wahlstedt und Umgebung e. V.

NEWS

Drohendes Bleiverbot in der Angelfischerei

 

Hiermit mölchten wir euch auf das Thema aufmerksam machen.

Die EU-Kommission hat vor kurzem einen Entwurf zur Beschränkung von Blei (vorne im Bild) in der Angelei vorgelegt.

Der DAFV hat zur Veröffentlichung des Kommissionsentwurfes zum Bleiverbot sowie einer jüngst wiederbelebten Diskussion darüber eine umfassende Meldung veröffentlicht.

Wir bringen die zentralen Punkte über die Entwicklungen auf den Punkt:

  • Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch unklar, ob überhaupt ein Verbot kommt. Bisher liegt nur ein Entwurf der EU-Kommission vor.
  • Auch über Zeiträume ist noch nichts entschieden – weder wie lange noch Blei verkauft werden, noch wie lange es eingesetzt werden darf.
  • DENKBAR ist ein Verkaufsverbot ab nächstem Jahr, ebenso war hier allerdings eine Frist von bis zu 3 Jahren im Gespräch
  • Ein Verwendungsverbot innerhalb der nächsten 3 bis 5 Jahre wird diskutiert und steht im Kommissionsentwurf (siehe unten) – ebenso könnten es weitaus längere Fristen geben.
  • Vermutlich in der nächsten oder übernächsten Woche wird es aus Brüssel hierzu Neuigkeiten geben.
Eine Draufsicht auf verschiedene Angelbleie und Schrotbleie, die auf einer Steinfläche angeordnet sind. Die dunkleren, torpedoförmigen Bleie liegen mittig, während die kleineren Schrotbleie in zwei Gruppen links und rechts davon verteilt sind. Die schräg einfallende Sonne erzeugt deutliche Schatten.
Alternativen zu Blei gibt es schon lange – rechts im Bild Grund“blei“ und Schrot der Firma Dinsmore in vergleichbaren Gewichten wie das echte Blei links. In Großbritannien sind leichte Bleigewichte (unter 28 Gramm) schon seit 1986 verboten.

Hier folgt die DAFV-Meldung mitsamt der Verbandsposition zum drohenden Verbot:

EU-Kommission veröffentlicht Entwurf für Bleiverbot beim Angeln

Bereits 2019 beauftragte die EU-Kommission die European Chemicals Agency (ECHA) mit der Vorbereitung eines Dossiers bezüglich der Verwendung von Blei bei der Jagd und der Angelfischerei. Am 24. März 2021 wurde das Dossier veröffentlicht, woraufhin am 27. Februar 2021 zwei weitere Stellungnahmen des ECHA-Komitees für Risikobeurteilung (RAC) und des Komitees für Sozioökonomische Analysen (SEAC) folgten. Basierend auf diesen Dokumenten und unter Einbezug des öffentlichen Konsultationsprozesses im Jahr 2021, zu dem auch der DAFV beigetragen hat, hat die EU-Kommission am 20. Februar 2025 ihren Entwurf veröffentlicht.

Den aktuellen Entwurf der „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemischen Stoffen in Bezug auf Blei in Munition und Fischereigeräten“ könnt ihr hier[i] nachlesen (in Englisch). Weiter Details zu den Restriktionen sind im ANNEX[ii] definiert.

Hintergrund: Die Bewertung der ECHA

Das Dossier der ECHA kommt zu dem Schluss, dass Blei in Munition und Fischereigeräten eine Gefahr für die Umwelt und den Menschen darstellt. Aufgenommenes Blei aus Munition und bei der Angelfischerei kann nicht nur bei Vögeln zu Vergiftungserscheinungen und Tod führen. Darüber hinaus besteht eine Gefahr für Trink- und Grundwasser durch eine erhöhte Blei-Belastung. Durch den Konsum von damit kontaminiertem Fleisch, aber auch durch die eigene Herstellung von Angelgeräten oder Zubehör mit oder aus Blei entstehen Gesundheitsrisiken, insbesondere für Kinder unter 7 Jahren.

Die ECHA hat Modellierungen durchgeführt, die zeigen, dass ohne Restriktionen innerhalb der nächsten 20 Jahre 876.000 Tonnen Blei in die Umwelt gelangen würden. Durch die Einführung der geplanten Restriktionen könnte diese spezielle Emission in die Umwelt um 72 % reduziert werden.

Für Angler relevante Restriktionen im Kommissionsentwurf

  • Die Verordnung ist verpflichtend und ist direkt anwendbar
  • Die Verordnung tritt 20 Tage nach erscheinen im Official Journal of the European Union in Kraft
  • Als Übergangsphase für die Verwendung von Blei wird eine Zeitspanne von drei Jahren (leichter 50g) bzw. 5 Jahren (schwerer 50g) vorgeschlagen
  • Das Verkaufsverbot und die Verwendung von Bleidraht und Montagen, bei denen das Blei zwangsläufig im Gewässer verbleibt (z.B. Abrissblei) soll 6 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung gelten
  • Angelgeräte mit einem Bleianteil (über 1% des Gewichts) dürfen am Gewässer nicht mitgeführt werden
  • Angelgeräte mit einem Bleianteil mit weniger als 1% des Gewichts sind vom Verbot ausgenommen
  • Bleischrot mit einem Stückgewicht von 0.06g und darunter ist vom Verbot ausgenommen, muss aber in kindersicherer Verpackung verkauft werden
  • Für Köder mit Kupferlegierung, sollte eine Bleikonzentration von weniger als 3 % des Gewichts zulässig sein. Damit soll vermieden werden, dass die technische Umstellung von Herstellungsprozessen zu einem starken Anstieg der Produktionskosten führt. Diese Ausnahmeregelung ist notwendig, um die weitere Produktion von Kupfer- und Messingködern zu gewährleisten, die die gängigsten Alternativen zu Bleiködern sind.
  • Wenn zugelassene Produkte Blei enthalten, muss das auf der Packung ausgewiesen sein
  • Nationale Restriktionen dürfen strenger sein als die Vorgaben der EU

Einschätzung des Deutschen Angelfischerverbands (DAFV) zum drohenden Blei-Verbot in der Angelfischerei

Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) nimmt die Diskussion um ein Blei-Verbot in der Angelfischerei ernst und stellt seine Perspektive zu diesem Thema offen und transparent dar. Während derzeit keine eindeutigen wissenschaftlichen Belege vorliegen, dass Blei aus der Angelfischerei eine signifikante Umweltbelastung darstellt, ist es dennoch wichtig, sich an der Diskussion konstruktiv zu beteiligen und diese weiterzuführen. Anders als in der Jagd, wo Blei in den Körper von Tieren gelangt, gelangt es bei der Angelfischerei nicht direkt in den Nahrungskreislauf von Fischen. Auch messbare erhöhte Bleikonzentrationen in Gewässern, die nachweislich durch die Angelfischerei verursacht wurden, liegen nicht vor.

Trotz dieser fehlenden wissenschaftlichen Nachweise zeigt sich der DAFV offen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Die Einschränkung bzw. das Verbot zum Einbringen von Blei in die Gewässer kann eine sinnvolle Maßnahme zum Schutz unserer Gewässer und der Umwelt darstellen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein solches Verbot ist nur dann erfolgreich, wenn die Industrie zeitgleich umweltfreundliche und zugleich kostengünstige Alternativen entwickelt, die den Anglern auch zeitnah zur Verfügung stehen.

Zudem muss es ausreichend Zeit für eine Übergangsphasen geben, damit die Betroffenen – von der Industrie bis hin zu den Anglern – die Möglichkeit haben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Die vorgeschlagenen Übergangsfristen von drei bzw. fünf Jahren sehen wir deshalb als zu kurz an.

Es ist entscheidend, dass alternative Produkte nicht nur ökologische Vorteile bieten, sondern auch praktisch und wirtschaftlich für die Angler geeignet sind.

Ein zu schnelles Umsetzen der Verordnung und daraus resultierende Verbotstatbestände könnten die Akzeptanz der Verordnung in der Breite in Frage stellen. Daher setzt der DAFV auf einen durchdachten, abgestimmten und schrittweisen Übergangsprozess ein, der auf das Anforderungen der Angler und die Innovationen der Industrie aufbaut.

Der DAFV sieht dringend die Notwendigkeit einer gemeinsamen Anstrengung aller Akteure, um die Entwicklung und Verbreitung von Alternativen voranzutreiben und die Angler über die neuen Möglichkeiten aufzuklären. Es sollte genügend Zeit eingeräumt werden, damit sich alle Beteiligten auf ein mögliches Verbot vorbereiten können.

Wir sind überzeugt, dass eine umweltfreundliche Veränderung im Umgang mit Blei nicht nur die Angelfischerei nachhaltig verbessern kann, sondern auch zur Bewahrung unserer Gewässer und natürlichen Ressourcen beiträgt. Die Angelfischerei sollte weiterhin als eine „High Value, Low Impact“-Aktivität gesehen werden – mit hohem Nutzen und minimalem schädlichen Einfluss auf die Umwelt. In dieser Veränderung sehen wir eine Chance für den langfristigen Erfolg der Angelfischerei in Einklang mit einem respektvollen Umgang mit der Natur.

Mit 6,54 Millionen praktizierenden Anglern in Deutschland, hat Angeln, neben den ökologischen Aspekten, auch bedeutende sozialen und wirtschaftlichen Wirkungen.

Die wichtigsten Forderungen des DAFV für den weiteren Entscheidungsprozess sind:

  • Übergangsphasen, die den Anglern und der Industrie ausreichend Zeit zur Anpassung bieten.
  • Die Förderung und Weiterentwicklung von Alternativprodukten, die sowohl umweltfreundlich als auch praktisch und wirtschaftlich sind.
  • Die Fortführung wissenschaftlicher Forschung, um fundierte Daten zur Umweltwirkung bei der Nutzung von Blei beim Angeln zu erhalten.
  • Die Bekämpfung von Gewässerverschmutzung, insbesondere Blei aus anderen Quellen, die ebenfalls zu Umweltbelastungen führen.

Wir sehen in dieser Herausforderung auch eine Chance: Die Angelfischerei kann sich weiterentwickeln und dabei gleichzeitig einen Beitrag zum gesellschaftlich verstandenen Umweltschutz leisten. Ein Umdenken in Bezug auf den Einsatz von Blei könnte langfristig sowohl der Angelfischerei als auch der Umwelt zugutekommen. Dabei ist uns bewusst, dass Fortschritt immer auch Veränderung bedeutet – und jede Veränderung birgt auch Chancen für alle Beteiligten.

Ausführliche Hintergrundinformationen über die Verwendung von Blei beim Angeln finden sie auf der Webseite des DAFV.

Quelle: lav-sh.de

Hinzugefügt am 25.03.2025

DIGITALES FANGBUCH

 

Hiermit informieren wir euch, dass wir für unsere Mitglieder die Möglichkeit geschaffen haben ein digitales Fangbuch zu nutzen.

Das Fangbuch findet ihr unter folgendem Link:

https://fangbuch.asv-wahlstedt.de

Hier müsst ihr euch zunächst registrieren. Nach Prüfung eurer Registrierung werdet ihr freigeschaltet und könnt alle Funktionen des Fangbuches nutzen.

Bei Fragen dazu, wendet euch gern an den Vorstand.

Hinzugefügt am 08.03.2025

BETRETEN DER EISFLÄCHEN

 

Aus gegebenem Anlass möchten wir euch darauf hinweisen, dass das Betreten der Eisflächen auf unserem Gewässer strengstens verboten ist!

Hier herrscht Lebensgefahr!

Achtet darauf, dass das Tor immer vorschlossen ist, so dass keinem Vereinsfremden der Zutritt gewährt wird.

 

 

 

Hinzugefügt am 21.02.2025

Waffenrechtliche Informationen für Angler

 

Ende 2024 wurde das Recht zum Führen von Messern weiter beschränkt. Ein Messer „führt“, wer es außerhalb der eigenen Wohnung zugriffsbereit (= wenn es mit bis zu drei Handgriffen erreicht werden kann) bei sich trägt.

Messer jeglicher Art dürfen bei öffentlichen Veranstaltungen (Ausstellung, Disko, Kino, Markt, Sportereignis, Volksfest) und im Personenfernverkehr nicht geführt werden, egal, wie das Messer beschaffen ist. Die Bundesländer können durch Rechtsverordnung regeln, dass Städte und Gemeinden weitere Verbotszonen einschließlich des Personennahverkehrs einrichten. Bei Veranstaltungen und in Verbotszonen dürfen Messer daher nur „nicht zugriffsbereit“ transportiert werden.

An anderen Orten erlaubt ist das Führen feststehendeMesser mit einer Klingenlänge bis 12 cm und (Taschen)Messer, deren klappbare Klinge nicht einhändig feststellbar ist, sowie weitere Messer, sofern ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt. So könnte etwa für einen großen gefangenen Fisch ein Filetiermesser mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm erforderlich und deshalb vom Verbot ausgenommen sein, aber nur am Ort und zu der Zeit des anerkannten Einsatzes.

Generell nicht geführt werden dürfen Einhandmesser. Diese sind technisch so konzipiert, dass sie in einer Hand gehalten und die Klinge mit dem Daumen derselben Hand geöffnet und festgestellt werden kann. Für sie greift auch kein Ausnahmegrund, weil das waidgerechte Versorgen gefangener Fische mit erlaubten Messermodellen erfolgen kann.

Messer, die nicht geführt werden dürfen, sind in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren. Dies gilt zum Beispiel für den Weg zum Angeln in öffentlichen Verkehrsmitteln (Personenfernverkehr, -Nahverkehr, wo es verboten ist).

Nicht nur das Führen, sondern bereits der Besitz (zu Hause) ist generell verboten für Springmesser, ausgenommen die Klinge springt seitlich aus dem Griff heraus, der herausragende Teil der Klinge ist höchstens 8,5 cm lang und nicht zweiseitig geschliffen, FallmesserFaustmesser und Faltmesser (Butterflymesser/Balisong).

QUELLE:

 

Robert Vollborn, Geschäftsführer LAV-SH

 

 

 

Hinzugefügt am 08.02.2025

Downloadbereich für Auschreibungen

 

Auf der Seite der Termine findet ihr nun alle Ausschreibungen für die Angelveranstaltungen der Senioren im Jahr 2025 zum download.

 

So könnt ihr euch besser auf die bevorstehenden Angeln vorbereiten.

 

Hinzugefügt am 03.02.2025

Punschen am See vom 23.11.2024

 

Die Veranstaltung kam bei allen Teilnehmenden sehr gut an. Das Wetter spiele mit und der Glühwein war lecker. Auch die Grillwurst hatte Olli sehr gut zubereitet.

Besonders das Schätzspiel stellte unsere Mitglieder vor eine kniffelige Aufgabe.

Wie viele Nudeln waren wohl in dem Glas?

Die Auflösung hierzu und die Gewinner, welche am nächsten dran waren, werden auf der Jahreshauptversammlung bekannt gegeben.

Aufgrund der tollen Resonanz werden wir diesen Termin fest in unserem Veranstaltungskalender integrieren.

 

 

Hinzugefügt am 09.01.2025

Leerfischen des Wahlstedter Schwimmbecken

 

Am vergangenen Sonntagmorgen trafen sich einige Mitglieder sowie Vorstandsmitglieder im Wahlstedter Schwimmbad.

 

Das alte Schwimmbecken, welches seit vielen Jahren stillgelegt ist, soll demnächst wieder in Form gebracht werden. Hierbei kontaktierten wir die Wahlstedter Stadtwerke, da wir hörten, dass sich in dem Becken fische befinden sollen. 

Gemeinsam mit dem THW pumpte die Stadtwerke das Becken auf bis zu 40cm ab, damit wir vereinfacht die Fische mit einem Fangnetz und einigen Keschern fangen konnten.

In dem Becken versteckten sich unzählige Rotaugen, Rotfedern und Brassen mit einer Größe von bis zu 25 Zentimetern.

Für den Transport stellte uns Marcel einen Anhänger mit einem IBC-Container zur Verfügung.

Nach einigen Stunden an Arbeit und einem Hervorragendem Stück Fleisch vom Grill, stellten wir die Arbeit vorerst ein. Der IBC-Container war voll und wurde in unserem Vereinsgewässer entleert.

Die Fische, die sich in dem Wahlstedter Schwimmbad angesiedelt und fortgepflanzt haben, befinden sich somit in einem hervorragenden und natürlichen Gewässer, welches für mehr Lebensqualität der Fische sorgt.

 

Vielen Dank an alle Helfer- und Helferinnen, dem THW für das Abpumpen und der Stadtwerke und dem Schwimmbad für den reibungslosen Ablauf! 

 

Hinzugefügt am 19.08.2024

Ferienpass-Aktion beim ASV Wahlstedt

 

Am 02.08.2024 waren, wie auch die letzten Jahre, 10 Jugendliche im Rahmen der Ferienpass-Aktion bei uns am See. Hierbei wollen wir schon früh den Jugendlichen das Angeln beibringen. An einem sonnigen Morgen trafen sich Frank und Michael gemeinsam mit den Organisatoren des JuZ Wahlstedt und den Kindern am See. Kurz erklärt wie man eine Posenmontage und Grundmontage baut, sowie Futter anmischt, ging es auch schon los.

Es konnten einige Rotaugen, Rotfedern und Barsche gefangen werden. Sogar ein Nachwuchs-Hecht von knapp 25cm ließ sich die Made an der Posenmontage schmecken.

In einer kurzen Mittagspause wurde gegrillt, damit alle gestärkt weiter angeln können. Zum Schluss fing es an leicht zu regnen, jedoch ließen sich alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen davon nicht stören und angelten in Ruhe weiter. 

Alle gefangen Fische wurden sinnvoll verwertet. Nur d er gefangene Hecht durfte wieder schwimmen, da er untermaßig war.

 

Wir bedanken uns bei allen Helfer- und Helferinnen und freuen uns, wenn wir einige Jugendliche in den nächsten Jahren im ASV Wahlstedt willkommen heißen dürfen.

 

Hinzugefügt am 19.08.2024

Catch & Release

 

Liebe Vereinsmitglieder/innen,

 

der Landessportfischerverband hat einen hervorragenden Artikel auf Ihrer Homepage zum Thema "Catch & Release" veröffentlicht. 

 

Schaut euch den gerne einmal an.

 

Link: https://www.lsfv-sh.de/catch-and-release-verboten-schleswig-holstein/?fbclid=PAAabkh0ZVPzvKw6VGVWMPoFvX5Q2I5B7K0so3Y2Z3g9XyP74Me5uLnBrjCgA

 

 

 

Hinzugefügt am 23.08.2023

Beitrittsantrag

Solltet Ihr nicht die Möglichkeit haben den Beitrittsantrag selber auszudrucken, so bieten wir euch ab sofort die Möglichkeit an, diesen schon fertig ausgedruckt bei Tierfutter Krosch in der Waldstraße 21 in 23812 Wahlstedt zu bekommen. Hier könnt Ihr diesen inklusive eures Passbildes dann auch wieder ausgefüllt abgeben. Der Vorstand des ASV Wahlstedt u.U. e.V wird sich dann zeitnah bei euch melden.

 

Ebenso könnt Ihr mit unserem Kassenwart Tobias Fiehn Kontakt aufnehmen, dieser unterstützt euch bei allen Fragen zur Aufnahme.

 

 

Hinzugefügt am 01.05.2023

Forellenangeln in Sarlhusen

Am 22.04.2023 waren wir bei schönen 20 Grad mit 8 unserer Jugendlichen bei der Fischzucht Reese, um dort ein paar Forellen zu angeln. Unterstützung bekamen Fabi und Luka von Frank, der den Jungs das UL angeln genauer gezeigt hat - mit Erfolg! Alle Jugendlichen haben mindestens eine Forelle gefangen.

 

Gegen 12:00 Uhr kamen Olli und Peer mit leckeren Brötchen und Kakao vorbei, um die Gruppe nochmal zu stärken. Insgesamt konnten wir knapp 50 Forellen fangen, was bei allen für Freude gesorgt hat. 

 

 

Hinzugefügt am 22.04.2023

Liebe Vereinsmitglieder,
hiermit möchten wir auf folgendes aufmerksam machen:


- es gibt eine neue Gewässerordnung, diese findet Ihr unter dem reiter "Satzung/Formulare"

- ebenso wurde die Fangliste überarbeitet, bitte benutzt das Dokument zum Übermitteln eurer Fänge

 

Vielen Dank für euer Verständnis

 

Gruß

Vorstand ASV Wahlstedt

 

Hinzugefügt am 01.04.2023

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Der ASV Wahlstedt wünscht ein erfolgreiches Angeljahr!